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Gemeinsam für die Arbeitnehmer_innen

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) ist nicht nur in sieben Fachgewerkschaften organisiert, sondern auch in verschiedenen Fraktionen. Die Fraktionen im ÖGB bestimmen somit maßgeblich die Ausrichtung und Positionen sowie die politische Willensbildung der Gewerkschaften und des ÖGB. Es gibt sechs anerkannte Fraktionen im ÖGB, die alle, entsprechend ihrer Größe, Sitze in den Gewerkschaftsgremien haben. Die Bandbreite der unterschiedlichen Fraktionen ist Ausdruck der Überparteilichkeit des ÖGB. Dadurch werden eine einheitliche Gewerkschaftsorganisation und der notwendige weltanschauliche Spielraum sichergestellt.

Die „Parteifreien Gewerkschafter_innen Österreichs (PFG)“ ist die einzige echte parteifreie und parteiunabhängige Fraktion innerhalb des ÖGB. Alle anderen Fraktionen sind eng an politische Parteien gebunden. Die konkrete Vertretung in den Gewerkschaftsgremien hängt davon ab, wie viele Personalvertretungs- oder Betriebsratsmandate eine Fraktion auf sich vereint. Je mehr Mandate parteifreie und parteiunabhängige Betriebsräte und Personalvertreter_innen erreichen, desto mehr Sitze hat die PFG in den jeweiligen Gremien.

Anerkannte Fraktionen haben Zugang zu gewerkschaftlichen Ressourcen und Infrastruktur, erhalten Fraktionsgelder für Aus- und Weiterbildung und für Fraktionsarbeit. Betriebsräte und Personalvertreter_innen, die keiner Fraktion angehören haben diese Zugänge nicht. Sie haben daher auch nur sehr begrenzte Ressourcen und Möglichkeiten sich in der Gewerkschaftsarbeit einzubringen und die Ausrichtung der Gewerkschaftspolitik mitzugestalten. Es ist daher sehr sinnvoll, sich in einer Fraktion zu organisieren und dadurch Mitgestaltungsmöglichkeiten zu erhalten.

In sehr vielen Unternehmen kandidieren bei Betriebsratswahlen keine politischen Listen, sondern Namenslisten. Betriebsräte, Jugendvertrauensräte und Behindertenvertrauenspersonen haben die Möglichkeit, sich zu einer Fraktion zu bekennen. Man kann sich, unabhängig von einer allfälligen Fraktionszugehörigkeit des/der Betriebsratsvorsitzenden, einer Fraktion seiner Wahl anschließen. Diese „Fraktionsdeklaration“ kann sowohl vor aber auch nach der Betriebsratswahl erfolgen. Aus der Anzahl der „deklarierten“ Betriebsräte und Personalvertreter_innen ergibt sich die Stärke der jeweiligen Fraktion in den Gewerkschaften und den Leitungsgremien.

Mit einer Fraktionsdeklaration für die PFG kannst du die parteifreien Gewerkschafter_innen unterstützen und die Umsetzung einer parteifreien Gewerkschaftspolitik im ÖGB und den Gewerkschaften fördern. Klicke einfach auf die „PFG-Fraktionserklärung und sende diese ausgefüllt an office@pfg.at. Sind damit irgendwelche Kosten oder Verpflichtungen verbunden? Nein! Die Deklaration zur PFG ist lediglich der Ausdruck, dass du als parteifreier bzw. parteiunabhängiger Betriebsrät_in, Personalvertreter_in oder Jugendvertrauensrät_in die Interessen der Beschäftigten in deinem Betrieb in den Mittelpunkt stellst. Wenn du darüber hinaus aktiv bei den Parteifreien Gewerkschafter_innen mitmachen und die parteifreie und parteiunabhängige Gerwerkschaftsarbeit im ÖGB und in den Gewerkschaften stärken willst, dann melde dich unter office@pfg.at oder bei den Kontaktepersonen der PFG-Landesgruppen.  

Gemeinsame Plattform

Parteifreien Gewerkschafter_innen sind in vielen Unternehmen vertreten.
Hier ein paar Beispiele ...